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29.08.2008

Verpackungsverordnung: Streit mit Bundesumweltministerium

Handel kann nicht effizient gegen Trittbrettfahrer vorgehen

Berlin - Mit heftiger Kritik reagiert man in der Entsorgungswirtschaft auf ein Schreiben des Bundesumweltministeriums an das Handelshaus Globus. „Darin hatte das Ministerium klargestellt, dass mit der Novelle der Verpackungsverordnung alleine die Erstinverkehrbringer darüber entscheiden, bei welchen dualen Systemen sie ihre Verkaufsverpackungen lizenzieren“, schreibt der Fachdienst Euwid. Das Entsorgungsunternehmen BellandVision vermutet, dass das BMU-Schreiben nur vorgeblich in „klarstellender“ Absicht erfolgt sei. Das Ministerium greife in fragwürdiger Weise in das Marktgeschehen ein.

Irritierend sei die Tatsache, dass der Brief an Globus kurz nach dem Versand vom Markenverband instrumentalisiert worden sei. „Der Pegnitzer Dienstleister verweist auf die Pflicht des Händlers, sich zu vergewissern, dass die Lieferanten tatsächlich systembeteiligte und kein Trittbrettfahrer-Verpackungen liefern“, berichtet Euwid. Ansonsten würde der Händler, der nicht selbst bei einem dualen System lizenzieren darf, gegen das Abgabeverbot verstoßen und beginge eine mit Bußgeld bewehrte Ordnungswidrigkeit.

Ähnlich kritische Stellungnahmen kommen aus dem Handel. „Es kann aus meiner Sicht nicht im Raum stehen bleiben, dass der Handel bei Pflichtverletzungen mit Bußgeldern belegt wird, aber keine effizienten Möglichkeiten hat, die Lizenzierung auch zu gewährleisten“, moniert Rainhardt Freiherr von Leoprechting, Bereichleiter Public Affairs der Metro AG und Umweltausschuss-Vorsitzender vom Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE)








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