Berlin, www.ne-na.de - Das Bundesumweltministerium hat sich mit den mit Teilen von Industrie und Handel über die Grundzüge einer Novelle der Verpackungsverordnung verständigt. "Wir wollen die haushaltsnahe Entsorgung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern sichern, Schlupflöcher für Trittbrettfahrer schließen und zugleich die Bedingungen für einen fairen Wettbewerb verbessern", sagte der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Matthias Machnig. Die geplante Novelle werde eine klare Trennung der Tätigkeitsfelder von dualen Systemen und Selbstentsorgern sowie mehr Wettbewerb unter den dualen Systemen herbeiführen. "Die Bürgerinnen und Bürger sollen wie gewohnt auf die effiziente haushaltsnahe Sammlung von Verkaufsverpackungen zurückgreifen können", sagte Machnig. In Zukunft sollen alle Verpackungen, die in den Verkauf gelangen und zur Abgabe an private Haushalte bestimmt sind, bei einem dualen System zu lizenzieren sein. Verpackungen die im gewerblichen Bereich anfallen, dazu zählen auch Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäusern sowie Bildungseinrichtungen, müssen von den Einrichtungen selbst entsorgt werden. An diesen Stellen werde eine Entsorgung durch haushaltsnahe Systeme nicht mehr zulässig sein. „Vollständigkeitserklärungen, die von Wirtschaftsprüfern testiert werden, sollen die Transparenz und Kontrolle verbessern. Aus den Erklärungen wird hervorgehen, in welchem Umfang der Vertreiber Verpackungen in Verkehr bringt, die für private Haushalte beziehungsweise Gewerbe bestimmt sind. Darüber hinaus sollen die Bedingungen für den Wettbewerb bei der Entsorgung verbessert werden. Entsorgungsdienstleistungen werden künftig nicht mehr allein durch den Marktführer, sondern jeweils in einzelnen Erfassungsgebieten durch unterschiedliche duale Systeme ausgeschrieben“, teilte das BMU mit.
Der Verband Kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (VKS) hält die vom Bundesumweltministerium vorgestellten Eckpunkte für unzureichend. „Hier soll offensichtlich unter dem Deckmäntelchen der Lösung der Trittbrettfahrerproblematik und der Schaffung von mehr Wettbewerb nur ein drohender finanzieller Kollaps der DSD GmbH abgewehrt werden“, so VKS-Chef Rüdiger Siechau: „Die kleine Novelle wird dem Anspruch, die Entsorgung von Verkaufsverpackungen in Deutschland auf eine langfristige sichere Grundlage unter Beibehaltung hoher ökologischer Standards zu stellen, nicht gerecht“.
Michael Brand, CDU/CSU-Berichterstatter für Abfallwirtschaft, warf dem BMU vor, es bei der Novellierung der Verpackungsverordnung „auch unter dem Druck von Lobbyisten" an der notwendigen Gründlichkeit fehlen zu lassen. Er warnte, dass die angestrebte rechtliche Neufassung den Wettbewerb erheblich behindere und das Quasi-Monopol DSD begünstige. Beim Bundeskartellamt liegen Beschwerden vor, dass das DSD ihre Marktposition mit teils fragwürdigen Methoden verteidige. Unter anderem geht es dabei um neue Rahmenverträge, die das DSD mit Aldi und anderen großen Discountern abgeschlossen hat. Die Handelsketten übernehmen darin die Abführung der Lizenzentgelte für sämtliche bei ihnen gelistete Waren. Hersteller und Abfüller können also nicht mehr auf konkurrierende duale Systeme ausweichen. Langfristige Ausschließlichkeitsverträge oder Rahmenverträge mit Handelsketten dürften den Wettbewerb nicht durch die Hintertür aushebeln, so Kartellamtspräsident Ulf Böge. Ähnlich sieht es die mittelständische Entsorgungswirtschaft: Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung wendet sich strikt gegen die jüngst begonnene Praxis der exklusiven Lizenzierung von Verkaufsverpackungen durch Discounter und große Handelsunternehmen. "Dies höhlt die in der Verpackungsverordnung festgeschriebene Produktverantwortung aus und wird zu Nachfrageoligopolen bei der Lizenzierung führen." Das führe zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen, die zu Lasten der unabhängigen Handelsunternehmen gehen und den gerade beginnenden Wettbewerb der Dualen Systeme erheblich behindern.
Ein weiteres Problem sehen Umweltexperten auch mit der geplanten Novelle nicht gelöst. Es sind Firmen, die sich überhaupt nicht an den Kosten für die Verpackungsentsorgung beteiligen. Der Marktanteil der Totalverweigerer liegt je nach Verpackungsart zwischen 20 bis 50 Prozent. Der jährliche Einnahmeausfall wird von der Entsorgungswirtschaft mit 500 Millionen Euro beziffert. Umweltökonomen sehen die Ursache für das sogenannte „Free-Rider-Problem“ in der falschen Konstruktion der Verpackungsverordnung. Die Verpackungswirtschaft müsse Auflagen erfüllen, die sie überhaupt nicht beeinflussen könne. Es gebe Vertriebswege, die man nur schlecht kontrollieren könne.
Der Arbeitsentwurf für eine Novelle der Verpackungsverordnung soll noch im Oktober vorgelegt werden, mit einer Kabinettsentscheidung ist Anfang nächsten Jahres zu rechnen. Bundestag und Bundesrat müssen der Verpackungsverordnung jeweils zustimmen.
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